Beaufsichtigung der Hüpfburgen
Als Mieter und Veranstalter sind Sie für die Aufsicht und den ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Kinder bei der Benutzung der Hüpfburgen durchgehend beaufsichtigt werden.
Je nach Zahl der Kinder sind 1 bis 2 volljährige Aufsichtspersonen notwendig.
Kleinkinder im Alter von etwa 2 bis 4 Jahren bedürfen einer besonderen Beaufsichtigung,
damit Sie nicht aus Versehen durch andere Kinder verletzt werden.
Je mehr Kinder eine Hüpfburg benutzen, desto höher ist die Gefahr,
dass sich die Kinder untereinander unbeabsichtigt verletzen.
Achten Sie deshalb auch darauf, dass nicht mehr Kinder
als vorgesehen die Hüpfburg benutzen.
Manche Kinder klettern gerne auf die Außenwände oder Dächer der Hüpfburgen,
was natürlich verboten ist, da hier eine erhöhte Unfallgefahr besteht.
Achten Sie deshalb bitte auch darauf, dass dies nicht geschieht
und greifen Sie im Fall der Fälle ein.
Sach- und Personenschäden?
Sach- und Personenschäden sind bei privater Miete (z.B. für Kindergeburtstage) in der Regel
von der Privathaftpflicht- oder Haushaftpflicht-Versicherung abgedeckt.
Bei betrieblichen Veranstaltungen oder Vereinsfeiern kommt es auf die konkreten Umstände an,
ob die Betriebs- oder Vereinshaftpflicht-Versicherung für einen Schaden eintreten wird.
Bitte informieren Sie sich im eigenen Interesse ,auch bei privater Miete ,
im Vorhinein bei Ihrer Versicherung, ob sie für Schäden beim Betrieb der Hüpfburg eintritt.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist in der Regel eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung notwendig.
Auch hier sollten Sie sich unbedingt im Vorhinein informieren.
Die Lieferung, der Auf- und Abbau sowie der Abtransport der Hüpfburgen ist im Preis inbegriffen.
Um eine Hüpfburg vom Anhänger zum Aufstellort transportieren zu können,
muss der Weg dorthin immer mindestens 1 bis 1,5 m breit sein.
Falls es mehrere Stufen auf dem Weg zum Aufstellort gibt,
informieren Sie uns darüber bitte im Vorhinein.
Die Hüpfburgen können auf Asphalt, Beton und Gras aufgebaut werden.
Die Fläche sollte eben sein und darf keine Hindernisse aufweisen.
Zum Betrieb wird ein normaler Stromanschluss (220 V) benötigt.
Den Zeitpunkt des Abbaus und der Abholung der Hüpfburg
besprechen wir individuell mit Ihnen.
Schlechtes Wetter?
Schlechtwettergarantie: Sollte es am Veranstaltungstag regnen, können Sie die Hüpfburg kostenlos stornieren,
sofern wir sie nicht bereits angeliefert haben
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Unsere Profi-Hüpfburgen und Profi-Eventmodule bestechen durch ihre hohe Qualität
und sind auch für öffentliche Veranstaltungen bestens geeignet.
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